Kommentar des BDOÄ zum geforderten Berufsgesetz Osteopathie
Nichtärztliche Osteopathieverbände fordern seit über 30 Jahren die Anerkennung der Osteopathie als eigenständiger Heilberuf in Deutschland. Am 9. April stellten CDU/CSU und SPD den Koalitionsvertrag für den 21. Deutschen Bundestag vor. Dort findet sich die Absichtserklärung: „Die Osteopathie regeln wir berufsgesetzlich“. Der BDOÄ hat bereits 2017 in seiner Frankfurter Erklärung folgendes festgestellt: „Innerhalb ...
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